GSU HISTORY verfügt über einen Fundus von Fotografien, Filmaufnahmen und Dokumenten, deren Nutzungs- und Verwertungsrechte durch Leihgeber übertragen wurden. Insofern solche publiziert werden, sind diese durch Hinweise im Sinne des Kunsturheberrechtgesetzes (KunstUrhG), gekennzeichnet.
Die Rechte nicht gekennzeichneter Bilder und Dokumente liegen somit bei GSU HISTORY.
In beiden Fällen ist dringend zu beachten, dass Nutzungen und Weitergaben durch und an Dritte nur nach Einholung einer Genehmigung gestattet sind. Vorsorglich wird, vor allem im Interesse der Leihgeber, darauf hingewiesen, dass bei Feststellung von Verstößen, rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Das mag hart und restriktiv klingen, allerdings muss respektiert werden, dass Leihgeber sehr oft ganz private Aufnahmen - zum Teil von bereits verstorbenen Angehörigen - zur Verfügung stellen. Und dies nur, um mit unserem Projekt Geschichte zu erhalten und nicht, um Bildersammlern zuzuspielen.
GSU HISTORY respektiert das und unterstützt somit bei Feststellungen von Verstößen. Zudem strebt der Autor an, in sämtlichen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweiligen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte, bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist auch deshalb, ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
Beachten Sie stets: Urheberschaft
verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht, das Werk zu nutzen – mit einigen Ausnahmen. Wenn eine Person ein in einer physischen Form festgehaltenes Originalwerk schafft, ist diese Person automatisch Inhaberin der Urheberrechte an dem Werk. Viele Arten von Werke können urheberrechtlich geschützt werden. Dazu zählen vor allem audiovisuelle Werke (wie TV-Sendungen, Filme, Online-Videos), Tonaufnahmen und Kompositionen, schriftliche Werke (wie Vorträge, Artikel, Bücher, Kompositionen), visuelle Werke (wie Gemälde, Poster und Werbung), Videospiele und Computersoftware oder Bühnenwerke wie Theaterstücke und Musicals.
Aber: In manchen Fällen ist es möglich, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu nutzen, ohne das Recht des Urheberrechtsinhabers zu verletzen. Genaueres erläutert das Prinzip der fairen Verwendung, "Fair Use". Aber beachten Sie unbedingt, dass Ihre Inhalte aufgrund einer Urheberrechts-Beschwerde entfernt werden können, auch wenn Sie
• den Urheberrechtsinhaber genannt haben,
• die rechtsverletzenden Inhalte nicht monetarisiert haben,
• für eine Kopie der betreffenden Inhalte eine Gebühr verrechnet haben,
• ähnliche Inhalte im Internet gesehen haben,
• die Inhalte z. B. als Hardcopy oder digitale Kopie gekauft haben,
• die Inhalte im Fernsehen, Kino oder Radio selbst aufgezeichnet haben,
• die Inhalte aus einem Lehrbuch o. ä. kopiert haben oder
• erklärt haben, dass "eine eventuelle Urheberrechtsverletzung unbeabsichtigt ist".
Manche Ersteller von Inhalten stellen ihr Werk zur Wiederverwendung zur Verfügung, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Creative Commons-Lizenzen.
GSU HISTORY kann bei Streitigkeiten zu Urheberrechten nicht vermittelnd eingreifen. Wenn wir einen vollständigen und gültigen Antrag auf Entfernung erhalten, entfernen wir Inhalte wie gesetzlich vorgeschrieben. Wenn wir eine gültige Gegendarstellung erhalten, leiten wir sie an die Person weiter, die die Entfernung beantragt hat. Sollte das Problem anschließend nicht gelöst sein, bleibt es den Beteiligten überlassen, den Rechtsstreit vor Gericht zu klären.
Der Unterschied zwischen Urheberrecht und Markenrecht und was sind Patente?
Das Urheberrecht ist nur eine Form geistigen Eigentums. Es ist nicht das gleiche wie das Markenrecht, das Markennamen, Mottos, Logos und andere Quellenkennzeichnungen vor der Nutzung durch Dritte für bestimmte Zwecke schützt. Es unterscheidet sich auch vom Patentrecht, das Erfindungen schützt.
Der Unterschied zwischen Urheberrecht und Datenschutz
Wenn Sie in einem Video, einem Bild oder einer Audioaufnahme erscheinen, bedeutet das noch nicht, dass Sie das Urheberrecht an dem betreffenden Inhalt haben. Wenn beispielsweise eine Freundin ein Bild von Ihnen gemacht hat, ist sie Inhaberin der Urheberrechte an dem Bild, das sie aufgenommen hat. Wenn Ihre Freundin oder eine andere Person ein Video, ein Bild oder eine Audioaufnahme von Ihnen ohne Ihre Erlaubnis hochgeladen hat und dies Ihrer Ansicht nach eine Datenschutzverletzung oder Sicherheitsgefährdung für Sie darstellt, können Sie eine Datenschutzbeschwerde einreichen.
Die Anforderungen an Beschwerden sind definiert und über einschlägige Tools im Internet abrufbar.